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5.7/10
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Fact-checked 2026-07-19 · truthfulness score
STANDARD FACT-CHECK
4/10 · context
"Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung von US-LLCs veröffentlicht."
Es gibt kein aktuelles, neues Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von US-LLCs. Die steuerliche Einordnung basiert weiterhin auf dem etablierten BMF-Schreiben vom 19. März 2004, das den sogenannten Typenvergleich regelt und durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestätigt wurde.
9/10 · supported
"Wer sich aus Deutschland abmeldet und dauerhaft reist, kann unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen."
Die Aussage ist korrekt, da die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. deutsche Staatsangehörigkeit, Wegzug in ein Niedrigsteuerland, wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland) auch nach der Abmeldung aus Deutschland für bis zu zehn Jahre greifen kann. Ein dauerhaftes Reisen ohne festen Wohnsitz schließt diese Steuerpflicht nicht automatisch aus, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind.
4/10 · context
"Eine bloße Geschäftsleitungsbetriebsstätte ohne Büro, Mitarbeiter oder feste Einrichtung reicht laut BMF-Schreiben nicht aus, damit Einkünfte als ausländisch gelten."
Das BMF-Schreiben vom 18.06.2026 stellt klar, dass für eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte gerade keine feste Geschäftseinrichtung erforderlich ist, über die das Unternehmen Verfügungsmacht besitzt. Die Aussage, eine solche Betriebsstätte reiche nicht aus, um Einkünfte als ausländisch zu qualifizieren, ist in dieser Pauschalität falsch, da eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte eine eigenständige Betriebsstätte begründet, die steuerliche Folgen hat.
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